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Klasse Fahrzeug Alter/Vorbesitz Bemerkungen

A

 

Krafträder mit Hubraum über 50 cm³ oder bbH über 45 km/h

Dreirädrige Kfz mit Leistung über 15 kW

Dreirädrige Kfz mit symmetrisch angeordneten Räder mit Hubraum über 50 cm³ (bei Verbrennungsmotoren) oder bbH über 45 km/h, Leistung über 15 kW

20 Jahre bei Aufstieg von „A2“ auf „A“

21 Jahre bei Trikes

24 Jahre für Krafträder beim Direkterwerb

Bei zweijährigem Vorbesitz der Klasse „A2“ nur praktische, aber keine theoretische Prüfung erforderlich

Einschluss: AM, A1, A2

A1 Krafträder mit Hubraum max. 125 cm³, Leistung max. 11 kW, Verhältnis Leistung/Gewicht max.     0,1 kW/kg

Dreirädrige Kfz mit symmetrisch angeordneten Rädern, Hubraum über 50 cm³ (bei Verbrennungsmotor) oder bbH über 45 km/h, Leistung max. 15 kW

16 Einschluss: AM

Geschwindigkeits-beschränkung 80 km/h für Fahrer unter 18 Jahren entfällt

AM Zweirädrige Krafträder mit:

bbH max. 45 km/H, Hubraum max. 50 cm³ bei Verbrennungsmotor, Leistung max. 4 kW bei Elektromotor

Dreirädrige Kleinkrafträder mit:

bbH max. 45 km/h, Hubraum max. 50 cm³ bei Fremdzündungsmotoren, Leistung max. 4 kW bei Diesel-/Elektromotor

Vierrädrige Leicht-Kfz mit:

bbH max. 45 km/h, Hubraum max. 50 cm³ bei Fremdzündungsmotoren, Leistung max. 4 kW bei Diesel-/Elektromotor, Leermasse max. 350 kg

16 Einschluss: Keine

Zusammenfassung der „alten“ Klassen  M und S

A2 Krafträder mit

Leistung max. 35 kW, Verhältnis Leistung/Gewicht max., 0,2 kW/kg

18 Bei zweijährigem Vorbesitz der Klasse „A1“ nur praktische, aber keine theoretische Prüfung erforderlich

Einschluss: AM, A1

B Kfz- ausgenommen Kfz der Klassen AM, A1, A2, und A- mit zG max. 3.500 kg, max. 8 Personen außer dem Fahrer

Anhängerregelung:

Anhänger mit zG max. 750 kg immer erlaubt, Anhänger mit zG über 750 kg erlaubt, wenn zG der Fahrzeugkombination max. 3.500 kg

18,

17 beim Begleiteten Fahren (BF 17)

Einschluss: AM, L

Wegfall der Bestimmung „zG Anhänger max. Leermasse des Zugfahrzeugs“ bei der Anhängerregelung

B96 Kfz der Klasse B mit Anhänger mit:

zG des Anhängers über 750 kg, zG der Fahrzeugkombination über 3.500 kg, aber max. 4.250 kg

18 Wird durch Zuteilung der Schlüsselzahl 96 erteilt. Keine Prüfung erforderlich, aber besondere Schulung
BE Kombination aus Fahrzeug der Kl. B u. Anhänger, zG des Anhängers über      750 kg, aber max. 3.500 kg 18 (17* beim Begleiteten Fahren (BF 17))/B Keine Theorieprüfung erforderlich- praktische Prüfung muss sein!
C Kfz >3500 kg zG, max. 8 Sitzplätze außer Führersitz, mit Anhänger bis 750 kg zG 21 / B

18 /B nach erfolgter Grundqualifikation sowie für Personen während oder nach einer „spezifischen Berufsausbildung“

Einschluss: C1
CE Kombination aus Fahrzeug Kl. C u. Anhänger >750 kg zG (Lastzüge u. Sattelkraftfahrzeuge) 21 / C

18 /C nach erfolgter Grundqualifikation sowie für Personen während oder nach einer „spezifischen Berufsausbildung“

 
Einschluss: BE, C1E, T sowie D1E bei Vorbesitz D1 und DE bei Vorbesitz D
C1 Kfz mit zG über 3.500 kg bis max. 7.500 kg, max. 8 Personen außer dem Fahrer, Anhänger bis 750 kg zG 18 / B  
C1E Kombination aus Fahrzeug der Kl. C1 und Anhänger >750 kg zG, zG der Kombination max. 12000 kg 18 / C1 Einschluss: BE sowie D1E bei Vorbesitz D1
D Omnibusse > 8 Sitzplätze außer Führersitz, mit Anhänger <750 kg zG 18, 20, 21, 23 oder 24/B

Das Mindestalter ist abhängig von Qualifikation und Tätigkeit

Einschluss: D1
DE Kombination aus Fahrzeug der Kl. D und Anhänger >750 kg zG 18, 20, 21, oder 24/D

Das Mindestalter ist abhängig von Qualifikation und Tätigkeit

 
Einschluss: BE, D1E sowie C1E bei Vorbesitz C1
D1 Omnibus <16 Sitzplätze außer Führersitz, mit Anhänger <750 kg zG, Länge max. 8 m 21 / B

18 /B nach erfolgter Grundqualifikation sowie für Personen während oder nach einer „spezifischen Berufsausbildung“

 
D1E Kombination aus D1 und Anhänger über 750 kg zG 21 / D1

18 /D1 nach erfolgter Grundqualifikation sowie für Personen während oder nach einer „spezifischen Berufsausbildung“

Einschluss: BE sowie C1E bei Vorbesitz C1
T Land- oder forstwirtschaftlich genutzte Zugmaschinen bbH <60 km/h; wenn Fahrer unter 18 Jahren: bbH max. 40 km/h Land- o. forstwirtschaftl. genutzte selbstfahrende Arbeitsmaschinen bbH <40 km/h 16 Einschluss: L, AM
L Land- oder forstwirtschaftlich genutzte Zugmaschinen <40 km/h bbH; mit Anhängern <25 km/h; selbstfahrende Arbeitsmaschinen, Stapler und andere Flurförderzeuge (auch mit Anhänger) mit bbH <25 km/h 16  
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