EU- BKF Weiterbildung
Seit dem 1. Oktober 2006 gilt:
Die gesetzliche Aus- und Weiterbildung zum EU-Berufskraftfahrer
Durch die Einführung des Berufskraftfahrer-Qualifikations-Gesetzes (BKrFQG) wird die Weiterbildung für BUS bzw. LKW Fahrer (Klassen C1, C1E, C, CE, D1, D1E, D und DE) verpflichtend. Diese müssen seit 10.09.2013/2014 mindestens 35 Weiterbildungsstunden nachweisen, um nach dem neuen Gesetz weiterhin einsatzfähig zu sein. Zu den möglichen Ausnahmen informieren wir Sie unter anderem in unseren Schulungen.
Ziele sind die Verbesserung der Sicherheit im Straßenverkehr, ein wirtschaftliches Fahren und ein gemeinsamer Bildungs- und Ausbildungsstand innerhalb der EU.
Unser Angebot für Sie:
- Weiterbildungsmodule 1-5 (Bus und Lkw)
- Bedienung des digitalen Tachos am eigenen Fahrzeug mit praktischen Bsp. wie einen „Nachtrag“ eingeben
- Ladungssicherung mit praktischen Übungen
- mind. 1x jährlich Kurs über Neuerungen der Sozialvorschriften mit Polizeihauptkommissar Fritz
- beschleunigte Grundqualifikation
- Umsteigerschulungen (z. B. von Lkw auf Bus)
- Alle Kurse inkl. Verpflegung
Für Firmen oder Gruppen von mind. 15 Personen bieten wir einen günstigen Gruppenvorteilspreis an. Gerne unterbreiten wir Ihnen ein persönliches Angebot: 07744 /5286
Die Fahrschule Rebmann ist gesetzlich anerkannt, die beschleunigte Grundqualifikation gemäß § 4 Berufskraftfahrer-Qualifikations-Gesetz (BKrFQG) und Weiterbildung gemäß § 5 BKrFQG durchzuführen.